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Zur Volksinitiative «Lebenslängliche Verwahrung von nicht therapierbaren Sexual- und Gewaltstraftätern»
Am 8. Februar 2004 wird das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative «Lebenslängliche Verwahrung von nicht therapierbaren Sexual- und Gewaltstraftätern» abstimmen. Da die lebenslängliche Verwahrung eines Menschen nach der Todesstrafe die gravierendste Massnahme ist, sollten wir vor der Abstimmung über einiges nachdenken. - Die Meinung eines Gefangenen in der Strafanstalt Pöschwies. Die Verwahrung ist kein Gottesurteil
1992 wurden bei der Sicherungsverwahrung die Änderungen im Vorentwurf zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafrechts als "ausgewogen und innovativ" gelobt. Seither hat sich das politische Klima verändert. Heute soll die Verwahrung ausgeweitet werden; zum Teil mit Vorschlägen, die der Praxis des Europäischen Menschengerichtshofes widersprechen. Die Strafjustiz wird sich in Zukunft stärker gegen kriminalpolitisch populistische Parolen behaupten müssen. (Plädoyer 2/2003) «Sie gaukeln dem Volk falsche Sicherheit vor»
Der Psychiater Frank Urbaniok plädiert dafür, dass Freiheitsstrafen nachträglich in Verwahrung umgewandelt werden können. Sein Kollege Ulrich Mielke warnt vor dieser rechtsstaatlich bedenklichen Neuerung. Eine Massnahme dürfe nicht rückwirkend ausgesprochen werden. (Plädoyer 1/2002)
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